Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrags für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsverbindung und gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den nachfolgenden Regelungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Angebote
Bei Angeboten sind die Preise stets freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Die angebotenen Preise gelten in Euro ab unserem Werk Hohenbrunn.

3. Aufträge
Einkaufsbedingungen des Käufers haben für uns erteilte Aufträge keine Geltung, ihnen wird ausdrücklich widersprochen. Alle Aufträge erhalten erst durch die Auftragsbestätigung Gültigkeit, die bei sofortiger Ausführung des Auftrags durch die Rechnung ersetzt wird. Jeder Auftrag des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen annehmen können.
Falls nicht anders vereinbart, kann die gelieferte Stückzahl um ±10% von der bestellten Stückzahl abweichen.

4. Lieferzeit
Bei von uns angegebene Lieferzeiten handelt es sich um ungefähre Angaben. Bei Ereignissen höherer Gewalt (Krieg, behördliche Verfügung, Betriebsstörungen, Streik, Werkstoffmangel etc.) sowie sonstigen Umständen, die erst nach Vertragsschluss eintreten bzw. uns bekannt geworden sind und die wir nicht zu vertreten haben und die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder aber statt dessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben, soweit dies dem Käufer nicht unzumutbar ist. Wir verpflichten uns, umgehend die eintretende Nichtausführung bzw. verspätete Ausführung des Auftrags dem Käufer anzuzeigen. Im Fall der Nichtausführung verpflichten wir uns im übrigen, unverzüglich die für die betroffenen Aufträge bereits entrichteten Gegenleistungen an den Käufer zurückzuerstatten. Daneben sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht oder fehlende Kreditwürdigkeit dazu führt, dass unser Leistungsanspruch gefährdet ist.

5. Verpackungen
Transportverpackungen nehmen wir im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung zurück. Verkaufsverpackungen nehmen wir nicht zurück.

6. Gefahrübergang
Erfüllungsort für die von uns verkaufte Ware ist Hohenbrunn. Mit Übergabe der Ware an Spediteur oder Frachtführer, jedenfalls mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Zugang der Mitteilung über die Auslieferungsbereitschaft beim Käufer auf diesen über.

7. Gewährleistung
Liegt für beide Parteien ein Handelsgeschäft vor, so ist der Verkäufer verpflichtet, erkennbare Mängel bzw. unvollständige Lieferungen spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Sendung zu rügen, da anderenfalls unsere Lieferungen und Leistungen als mangelfrei und vollständig gelten und insoweit Gewährleistungsansprüche dann ausgeschlossen sind. Auch im Fall rechtzeitiger Rüge sind Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche bei Mängeln der Leistung wie folgt beschränkt: Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Ist der Käufer Unternehmer, steht ihm nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu, wobei die Nachbesserung im Werk Hohenbrunn durchgeführt wird. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Käufer das Recht zur Minderung oder nach seiner Wahl zum Rücktritt zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Mengendifferenzen bis zu 10 % Abweichung nach oben oder unten bleiben ohne Nachlieferungs- oder Rücknahmeverpflichtung vorbehalten. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Der vorgenannte
Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Für die in unserem Haus befindlichen, im Eigentum des Kunden stehenden Werkzeuge übernehmen wir keine Haftung. Versicherungsschutz erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch gegen entsprechende Verrechnung. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist hinsichtlich aller Rechte immer ein Jahr.

8. Zahlungsbedingungen
Die Preise und deren Berechnung erfolgt in Euro. Der Rechnungsbetrag wird mit Lieferung der Ware sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht auf der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung ein anderes Zahlungsziel vermerkt ist. Dem Käufer steht weder ein Zurückbehaltungs-, noch ein Leistungsverweigerungsrecht zu, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben eine vertragliche Pflichtverletzung zu vertreten oder der Gegenanspruch des Käufers, auf den er das Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht stützt, ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Zahlungsansprüche mit eigenen Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt. Die Preise gelten ab unserem Werk Hohenbrunn, soweit nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir im Verhältnis zu Kaufleuten berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Käufer bleibt unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als sechs Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Ist der Kunde Unternehmer, werden bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, folgende Sicherheiten gewährt:
a) Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Soweit das Miteigentum nicht direkt übertragen werden kann, haben wir einen Anspruch gegen den Käufer auf Übertragung des anteiligen Miteigentums. Der Käufer verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt entsprechend dieser Verkaufsbedingungen auch mit seinen Käufern zu vereinbaren. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsleistung, Ansprüche aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
c) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen hinsichtlich der abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
f) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

10. Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

11. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

12. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung unserer Leistungen ist, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, unser Geschäftssitz in Hohenbrunn. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen verbindlich.